Türkische Abgeordnete Erhalten Vertrag; Neue Pflichten Für Den Völkerbund
Den Vereinigten Staaten wird eine gewisse Verantwortung auferlegt; sie können zwei Stimmen im Kontrollgremium für die Dardanellen haben, wenn sie dies wünschen.
Von Edwin L. James
Copyright 1920, von The New Tork Times Company. Special Cable to The New York Times.
PARIS, 11. Mai - Der türkische Vertrag wurde heute Nachmittag der osmanischen Delegation im französischen Außenministerium übergeben. Er wurde von Premierminister Millerand an Tewfik Pascha, den Leiter der türkischen Kommission, überreicht.
M. Millerand wies darauf hin, dass die Türkei durch ihre Teilnahme am Krieg an der Seite der Mittelmächte den Krieg verlängert habe und den Preis dafür zahlen müsse. Die Alliierten hätten beschlossen, den Sultan in Konstantinopel zu belassen, seien aber entschlossen, dass in der verbliebenen Türkei Recht und Ordnung herrschen sollten.
Tewfik Pascha nahm den Vertrag entgegen und kündigte an, dass eine schriftliche Antwort erfolgen würde. Die Türken haben dreißig Tage Zeit, um zu antworten.
Der Vertrag zeichnet sich durch die große Aufmerksamkeit aus, die dem Völkerbund gewidmet wird, da ihm viele Aufgaben bei der Durchsetzung der Bedingungen dieser Organisation zugewiesen wurden. Es ist vorgesehen, dass England, Frankreich und Italien die ständige und vollständige Kontrolle über die türkischen Finanzen übernehmen sollen. Offiziell heißt es in der Zusammenfassung des Vertrages, dass Präsident Wilson die Grenzen Armeniens festlegen wird. Es ist nicht bekannt, ob er diese Aufgabe, die ihm von den verbündeten Premierministern in San Remo angeboten wurde, angenommen hat oder nicht.
Der Vertrag besteht aus dreizehn Teilen: Teil 1 enthält den Völkerbundvertrag in der Form, wie er im deutschen Vertrag steht. Teil 2 legt die Grenzen der neuen Türkei fest. In Europa verläuft die Grenze entlang der Chataldja-Linie, die den Derkos-See umfasst. Die Türkei wird in Asien-Anatolien belassen, mit Ausnahme dessen, was abgeschnitten wird, um das westliche Ende von Armenien zu bilden.
Der Sultan verbleibt auf dem Leidensweg.
Teil 3 beginnt mit der Feststellung, dass die Alliierten die Aufrechterhaltung der türkischen Souveränität in Konstantinopel zulassen, „unter der Bedingung, dass die alliierten Mächte diese Entscheidung ändern können, wenn die Türkei bei der Einhaltung der Bedingungen des Vertrags oder der Zusatzkonventionen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Minderheiten, in Verzug gerät.“
In Teil 3 wird auch die Kontrolle der türkischen Züge festgelegt. Die Schifffahrt in den Meerengen, einschließlich der Dardanellen, des Marmormeeres und des Bosporus, steht in Friedenszeiten wie in Kriegszeiten allen Handels- und Kriegsschiffen ohne Unterschied der Flagge offen. Diese Gewässer unterliegen nicht der Blockade, und es darf dort keine Kriegshandlung begangen werden, es sei denn zur Durchsetzung der Beschlüsse des Völkerbundes. Es wird eine Kommission für die Meerenge eingesetzt, die sich aus Vertretern Englands, Frankreichs, Italiens, Japans, Griechenlands, Rumäniens, Russlands (falls es dem Völkerbund beitritt) und der Vereinigten Staaten zusammensetzt, falls diese vertreten sein wollen.
Jede Macht hat ein Mitglied, aber die Mitglieder für England, Frankreich, die Vereinigten Staaten, Italien und Japan haben jeweils zwei Stimmen.
Lokale Autonomie für Kurden.
Die Türkei erklärt sich mit der Einrichtung einer lokalen Autonomie für Kurdistan einverstanden, deren Grenzen von einer Kommission aus Engländern, Franzosen und Italienern festgelegt werden sollen. Der Vertrag sieht vor, dass der Völkerbund die Befugnis hat, zu einem späteren Zeitpunkt ein freies und unabhängiges Kurdistan zu schaffen, wenn die Kurden dies wünschen.
Der Vertrag besagt, dass die türkische Regierung zustimmt, die Ausübung ihrer Souveränität über Smyrna und den Halbkreis des angrenzenden Gebiets an Griechenland zu übertragen. In der Zusammenfassung der Bestimmungen heißt es:
Als Beweis für die türkische Souveränität soll die türkische Flagge auf einer äußeren Festung von Smyrna wehen. Die griechische Regierung ist für die Verwaltung des Gebietes verantwortlich. Sie kann dort Truppen zur Aufrechterhaltung der Ordnung stationieren. Sie wird ermächtigt, dieses Gebiet in das griechische Zollsystem einzubeziehen, und soll ein lokales Parlament auf der Grundlage der proportionalen Repräsentation einrichten.
Dieses Projekt wird dem Völkerbund vorgelegt und tritt erst nach Genehmigung durch den Exekutivrat des Völkerbundes in Kraft. Das örtliche Parlament wird ermächtigt, den Völkerbund um die Eingliederung in Griechenland zu ersuchen, und wenn es dies wünscht, kann der Völkerbund eine Volksabstimmung anordnen.
Die Türkei verzichtet zugunsten Griechenlands auf ihre Souveränität über die Türkei in Europa außerhalb von Konstantinopel und einem kleinen Gebiet dahinter sowie auf ihre Souveränität über die Inseln Imbros, Tenedos, Memnos, Samothraki, Mitylene, Samos, Nikaria, Chios und andere Inseln in der Ägäis. Griechenland verpflichtet sich, ein Abkommen zum Schutz der Minderheiten in diesen Gebieten zu unterzeichnen.
Anerkennung von Armenien.
Die Türkei erkennt Armenien als freien und unabhängigen Staat an und erklärt sich bereit, das Urteil des Präsidenten der Vereinigten Staaten über den Grenzverlauf in den Provinzen Ezerum, Trebizond, Van und Bitlis sowie über den Zugang Armeniens zum Meer zu akzeptieren. Die Grenzen zwischen den Republiken Georgien und Aserbaidschan werden durch direkte Vereinbarungen mit diesen Staaten festgelegt.
Syrien und Mesopotamien werden gemäß Artikel 22 des Völkerbundsvertrages zu unabhängigen Staaten erklärt. Die Mandatare für diese Staaten sind von den alliierten Mächten zu benennen. Die Betreuung Palästinas wird ebenfalls einem von den alliierten Mächten auszuwählenden Mandatar übertragen, der auch die Grenzen Palästinas festlegen wird. Die Schaffung einer nationalen Heimstätte für die Juden wird bestätigt, und es wird eine Sonderkommission des Völkerbundes vorgesehen, die für den Schutz der verschiedenen Religionen in Palästina sorgen soll. Die Mandate für Syrien, Mesopotamien und Palästina bedürfen der Zustimmung des Völkerbundes. Wie bereits bekannt ist, erhält England das Mandat für Mesopotamien und Palästina und Frankreich für Syrien.
Die Türkei und die Alliierten erkennen den Hedschas oder das Königreich der Araber als freien und unabhängigen Staat an, und die Türkei verzichtet auf ihre Souveränität über die Araber. Der Hedschas garantiert allen Musulmanen aller Nationen freien Zugang zu den Pilgerfahrten nach Mekka und Medina.
Die Türkei verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche auf Ägypten und erkennt das Protektorat Großbritanniens über Ägypten an. Der Sultan verzichtet zugunsten Englands auf seine Rechte am Suezkanal. Die Türkei stimmt der 1914 verkündeten britischen Annexion Zyperns zu.
Die Türkei erkennt das Protektorat Frankreichs über Marokko und Tunis an. Die Türkei tritt den Dodekanes und die Insel Castellorizzo an Italien ab.
Besondere Klauseln regeln den Schutz der türkischen Untertanen, die in vom türkischen Reich abgetrennten Gebieten leben. Sie ähneln denen des österreichischen Vertrages.
Nach den allgemeinen Bestimmungen akzeptiert die Türkei alle anderen Verträge der Alliierten mit den feindlichen Mächten sowie mit den Staaten, die ganz oder teilweise aus Teilen des ehemaligen Russischen Reiches errichtet wurden oder errichtet werden können. Die Türkei erkennt die Aufhebung des Vertrages von Brest-Litowsk und aller Verträge an, die die Türkei mit den Bolschewiki in Russland geschlossen hat. Die Türkei verzichtet auch auf jede Souveränität und Gerichtsbarkeit über Muslime, die unter der Souveränität oder dem Protektorat einer anderen Nation stehen.
Schutz von Minderheiten.
Teil 4 befasst sich mit dem Schutz von Minderheiten. Darin verpflichtet sich die Türkei, allen Einwohnern ohne Unterschied der Geburt, der Nationalität, der Sprache oder der Religion Leben und Freiheit zuzusichern und verspricht, alle religiösen oder politischen Gefangenen freizulassen. Es ist vorgesehen, dass die Bündnispartner des Völkerbundes für die Durchsetzung dieser Klauseln verantwortlich sind, und die Türkei erklärt sich im Voraus bereit, ihre Entscheidungen zu akzeptieren.
Der Türkei wird gestattet, für polizeiliche Zwecke eine Truppe von 35.000 Mann zu unterhalten; Sonderkontingente, um diese Gendarmen im Falle von Schwierigkeiten zu verstärken, in Höhe von 15.000 Mann, und 700 Mann als Leibwache für den Sultan.
Alle Befestigungen entlang der Meerenge sollen zerstört werden, und es wird erklärt, dass Frankreich, England und Italien dort eine Besatzungstruppe unterhalten werden. Griechenland erklärt sich bereit, Truppen zur Verfügung zu stellen, falls dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich ist. Der Türkei wird verboten, eine Flotte oder Militärflugzeuge zu besitzen.
Teil 7 sieht vor, dass alliierte Militärtribunale Türken, denen Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, vor Gericht stellen können. Er sieht auch vor, dass die türkische Regierung die für die Massaker seit August 1914 verantwortlichen Personen einem Völkerbundgericht oder einem anderen Gericht ausliefert, das über sie zu entscheiden hat.
In den Finanzklauseln erkennt die Türkei die Haftung für die Kriegsverluste der Alliierten an, wie es Deutschland und Österreich in ihren Verträgen getan haben.
Kontrolle der türkischen Finanzen.
Besonders streng ist die ständige Kontrolle über die osmanischen Finanzen. Die Kommission, die sich aus Engländern, Franzosen und Italienern zusammensetzt, mit einem türkischen Mitglied als Berater, hat folgende Aufgaben: Die Prüfung der türkischen Haushaltspläne, die ohne die Zustimmung der Kommission nicht in Kraft gesetzt werden dürfen; die Überwachung der Ausführung aller osmanischen Finanzgesetze und die Reformierung des türkischen Währungssystems.
Die türkische Regierung kann ohne die Zustimmung dieser Kommission keinen Kredit aufnehmen, weder intern noch extern. Ohne die Zustimmung der Kommission dürfen in der Türkei keine Konzessionen vergeben werden. Was die Durchsetzung des Vertrages betrifft, so soll die Kommission die von der Türkei zu zahlenden jährlichen Beträge für die Besatzungskosten festlegen.
Für die amerikanischen Geschäftsleute ist die Bestimmung interessant, daß die Freiheit der türkischen Häfen allen Mitgliedern des Völkerbundes zu gleichen Bedingungen gewährt wird. Die Nutzung der Hafenanlagen von Smyrna wird den Türken zugesichert. Georgien, Aserbaidschan, Persien und Armenien sollen den Hafen Batum gleichberechtigt nutzen können.
Es ist vorgesehen, dass Russland dem Vertrag beitritt, sobald es Mitglied des Völkerbundes geworden ist.